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Überfahrtsangelegenheiten

Foto vom Universum

Ich möchte vor meinem Haus einen PKW Stellplatz einrichten. Darf ich hierzu den Bürgersteig absenken?

Nur für einen bauordnungsrechtlich genehmigten Stellplatz und erst nach Vorliegen einer entsprechenden Erlaubnis.
Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen, dürfen mit Fahrzeugen nur mit Erlaubnis der Straßenbaubehörde auf einer Überfahrt benutzt werden. Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag den entsprechenden Onlinedienst auf der Seite Formulare und Anträge (unter "Sonstiges") und reichen Sie es zusammen mit dem erforderlichen Lageplan von GeoInformation Bremen etwa 2 Monate vor der beabsichtigten Nutzung ein.

Ansprechpartner:

Nadine Finke

Sachbearbeiterin

+49 421 361-17313
+49 421 496-17313
E-Mail