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Haftpflichtschäden

Foto vom Universum

An wen muss man sich wenden, wenn man auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Schaden gekommen ist und einen Haftpflichtschaden geltend machen möchte?

Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen zu Schaden kommt und der Überzeugung ist, dass eine unzureichende Arbeit seitens des zuständigen Erhaltungsbezirkes diesen Schaden verursacht hat, kann einen Haftpflichtschaden beim Amt für Straßen und Verkehr geltend machen. In einem formlosen, schriftlichen Antrag ist der Ort des Geschehens (bitte unbedingt Skizze und / oder Fotos beifügen) sowie der genaue Hergang des Unfalls ausführlich zu schildern. Eine polizeiliche Aufnahme des Unfalls und eine Schadenmeldung der Polizei an das Amt für Straßen und Verkehr ersetzt nicht den schriftlichen Antrag des Anspruchstellers auf eine privatrechliche Schadenersatzforderung.

Kontakt: office@asv.bremen.de