Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Umbenennungen von Straßen?
Werden im Zuge von Erschließungsprojekten neue Straßen gebaut, müssen diese einen Namen erhalten. Rechtsgrundlage für die Benennung von Straßen sind die Vorschriften des Bremischen Landesstraßengesetzes in Verbindung mit dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter. Das verbindliche Vorschlagsrecht liegt beim Beirat des zuständigen Ortsamtes, Vorschläge sollten also direkt im zuständigen Ortsamt eingereicht werden, können aber auch beim Amt für Straßen und Verkehr unterbreitet werden.
Straßennamen sollen grundsätzlich innerhalb einer Ortschaft einmalig und eindeutig sein. So muss bei einer versehentlichen oder gewachsenen Namensdopplung eine der beiden Straßen umbenannt werden. Auch eine Zweiteilung einer Straße durch bauliche Veränderungen kann zur Umbenennung führen. Manchmal wird eine Umbenennung angestrebt, weil z.B. die Straße den Namen einer Person mit aus heutiger Sicht zweifelhafter Vergangenheit trägt.
Ein Wechsel von Straßennamen ist für Betroffene teilweise aufwendig. Dokumente wie Personalausweis und Zulassungsbescheinigung müssen abgeändert werden sowie eine Ummeldung stattfinden, obwohl kein Umzug stattgefunden hat.
Generell kommen Umbenennungen von Straßen in Bremen weitaus seltener vor als Erstbenennungen.
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