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Oft gefragt (FAQs): Illegales Parken

Was bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Bremen?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 6. Juni 2024 in einem langjährigen Rechtsstreit ein Urteil verkündet, mit dem in letzter Instanz nun Rechtsklarheit geschaffen worden ist. Die Urteilsbegründung mit der genauen Rechtsauffassung des Gerichts steht noch aus. (Stand Juni 2024)
Erst danach wird bekannt sein, welche konkreten Vorgaben und Zeitpläne beim Vorgehen gegen das illegale Gehwegparken zu beachten sein werden.
Das Gericht hat das in der Stadtgemeinde Bremen bereits begonnene, ganzheitliche und planvolle Vorgehen gegen das rechtswidrige (Gehweg-)Parken bestätigt. Hierbei wurden zunächst die am stärksten belasteten Quartiere ermittelt, enge Straßen und Straßen mit besonders geringer Restgehweg- und Fahrbahnbreiten priorisiert sowie ein entsprechendes Konzept für ein stadtweites Vorgehen umgesetzt. Oberste Priorität hat dabei die Herstellung der Rettungssicherheit in sämtlichen betroffenen Quartieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Rettungssicherheit - Amt für Straßen und Verkehr (bremen.de)

Wie wird der Senat gegen rechtswidriges (Gehweg-)Parken vorgehen?

Der Senat wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung sowie der Rechtsaufassung des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin konzeptionell und systematisch quartierweise vorgehen. Das bedeutet, dass wir einen Ausgleich der Belange sämtlicher Bürgerinnen und Bürger suchen. Wir nehmen unsere öffentliche Aufgabe sehr ernst und werden in diesem Rahmen auch weiter zusammen mit der Bremer Innenbehörde im Auftrag des Senats gegen das rechtswidrige (Gehweg-)Parken vorgehen.

In welchen Stadtteilen wird das Parken demnächst neu geordnet?

Aktuell wird an der strukturellen Rettungssicherheit in zu engen Straßen gearbeitet. In der Östlichen Vorstadt und Mitte wurden bereits Maßnahmen umgesetzt. Im Anschluss daran folgen – nach aktuellem Stand – die Stadtteile Findorff, Neustadt, Walle und Schwachhausen sowie sukzessive alle weiteren Stadtteile. Hierzu bereitet das ASV konkrete Betriebspläne für die betroffenen Straßenzüge vor, um die Träger öffentlicher Belange und damit auch die Beiräte in einem nächsten Schritt anzuhören.

Wann wird das Gutachten zu möglichen Standorten von Quartiersgaragen vorliegen?

Die Studie „Machbarkeitsstudie zum Quartiersparken“ wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Sie untersucht systematisch zusätzliche Optionen zum Kfz-Parken - insbesondere außerhalb des öffentlichen Raums. Ziel ist es, geeignete Standorte für Quartiersgaragen in den Stadtteilen mit hohem Parkdruck zu identifizieren. Auf dieser Grundlage werden sodann grobe Machbarkeitsstudien für vier Standorte erarbeitet. Darüber hinaus sollen Konzepte für die Mit-Nutzung von privaten und halb-öffentlichen Parkplätzen, z.B. von Supermärkten, Unternehmen, Kirchen, Sportvereinen, entwickelt werden, die zurzeit nachts und am Wochenende der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Auch sollen erste konkrete Nutzungen angestoßen und Musterlösungen entwickelt werden.