Der grüne Pfeil erlaubt das Abbiegen nach rechts auch bei einer roten Ampel. Aber! Fußgänger, Radfahrer und Querverkehr haben Vorrang.
Das Abbiegen bei Rot an einer Ampelist nur nach rechts und nur dort erlaubt, wo ein Grünpfeilschild vorhanden ist.
Wer am Grünpfeil bei Rotlicht nach rechts abbiegen will, muss zunächst immer an der Haltelinie anhalten.
Querende Fußgänger und Radfahrer dürfen nicht behindert oder gar gefährdet werden. Sie haben immer Vorrang. Erst dann darf man langsam über die Fußgänger- oder Radwegfurt bis zur Sichtlinie vorfahren und abbiegen, sofern kein Fahrzeug von links kommt. Der freigegebene Querverkehr hat immer Vorfahrt.
Bei mehreren Fahrzeugen, die hintereinander abbiegen wollen, gelten diese Regeln für jedes einzelne Fahrzeug.
Das Rechtsabbiegen am Grünen Pfeil bei Rot ist nur erlaubt - es ist nicht vorgeschrieben. Es besteht keine Pflicht zum Abbiegen!
Es ist verboten, andere Autofahrer durch Hupe oder Lichthupe zum rechtsabbiegen zu nötigen. Verstöße gegen die vorgeschriebene Anhalte- und Sorgfaltspflicht werden ähnlich wie ein Rotlichtverstoß mit bis zu 100 EUR Bußgeld und drei Punkten in Flensburg geahndet.