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Voraussetzungen für die Erteilung einer Parkberechtigung

Verkehrsschild Bewohnerparken

Ist in einem Gebiet das Bewohnerparken eingeführt, ergeben sich für die Erteilung der Sonderparkberechtigungen folgende Konditionen:

  • Wohnsitz in dem betreffenden Gebiet (polizeilich gemeldet)
  • kein privater Stellplatz vorhanden
  • KFZ ist auf den Antragsteller*in zugelassen bzw. wird nachweislich dauernd von ihm genutzt
  • es gibt nur eine Parkberechtigung pro Bewohner*in
  • Gewerbetreibende / Freiberufler*innen haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen

Kosten

ArtKosten
bis 1 Jahr75,00 €
bis 2 Jahre150,00 €
Besucherkarten (10 Tageskarten)25,00 €
Wochenkarte15,00 €
Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende88,50 €

Nachweise, die bei Antragstellung (Neuantrag und Verlängerung) vorzulegen sind:

  • Meldebestätigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz. Bei Verlängerung: aktueller Nachweis (zum Beispiel aktuelle Bestätigung vom Vermieter, aktuelle Stromrechnung)
  • Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
  • Nachweis über den Grad der Pflegestufe (Bescheinigung der Krankenkasse)
  • Kopie der Wohnungsgeberbestätigung (bei Neuzuzug)
  • Terminbestätigung vom BürgerServiceCenter (bei Neuzuzug)