Voraussetzungen für die Erteilung einer Parkberechtigung
Ist in einem Gebiet das Bewohnerparken eingeführt, ergeben sich für die Erteilung der Sonderparkberechtigungen folgende Konditionen:
- Wohnsitz in dem betreffenden Gebiet (polizeilich gemeldet)
- kein privater Stellplatz vorhanden
- KFZ ist auf den Antragsteller*in zugelassen bzw. wird nachweislich dauernd von ihm genutzt
- es gibt nur eine Parkberechtigung pro Bewohner*in
- Gewerbetreibende / Freiberufler*innen haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen
Kosten
Art | Kosten |
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bis 1 Jahr | 75,00 € |
bis 2 Jahre | 150,00 € |
Besucherkarten (10 Tageskarten) | 25,00 € |
Wochenkarte | 15,00 € |
Jahresgenehmigung für Gewerbetreibende | 88,50 € |
Nachweise, die bei Antragstellung (Neuantrag und Verlängerung) vorzulegen sind:
- Meldebestätigung (nur bei Nebenwohnsitz / Auskunftssperre)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
- Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz. Bei Verlängerung: aktueller Nachweis (zum Beispiel aktuelle Bestätigung vom Vermieter, aktuelle Stromrechnung)
- Kopie des Vertrages bei Car-Sharing
- Nachweis über den Grad der Pflegestufe (Bescheinigung der Krankenkasse)
- Kopie der Wohnungsgeberbestätigung (bei Neuzuzug)
- Terminbestätigung vom BürgerServiceCenter (bei Neuzuzug)