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Häufige Fragen: Bewohnerparken

Verkehrsschild Bewohnerparken

Erwerbe ich mit einer Parkberechtigung ein Anrecht auf einen Parkplatz?
Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz; Sie erhalten die Berechtigung, in einem bestimmten Bewohnerparkgebiet Ihr Auto abzustellen.

Besucherkarten / Wochenkarten?
Besucherkarten werden nur an Bewohner*innen der entsprechenden Parkgebiete ausgegeben. Sie müssen nicht Halter*in eines KfZ sein, um Besucherkarten oder Wochenkarten zu erhalten.

Ablaufdatum einer Besucherkarte?
Eine Besucherkarte hat nach dem Kauf kein Ablaufdatum solange sie nicht ausgefüllt ist. Nach Ausfüllen der Besucherkarte beachten Sie bitte die Gültigkeitsdauer einer Besucherkarte.

Gültigkeitsdauer einer Besucherkarte?
Ausgefüllte Besucherkarten gelten für die Dauer eines Kalendertages. Beachten Sie dabei aber bitte auch die Bewirtschaftungszeiten.

Darf ich vor der eigenen Garageneinfahrt auf der Straße parken ohne eine Parkberechtigung zu erwerben?
Gem. § 12 StVO ist vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber das Parken unzulässig.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich eine Verwarnung erhalten habe?
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Bremen - Bußgeldstelle.

Was tue ich bei einem Fahrzeugwechsel?
Wir benötigen die alte Sonderparkberechtigung / Ausnahmegenehmigung (DIN4-Dokument) und die grüne Karte im Original zurück. Reichen Sie bitte auch eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) ein. Ein Kennzeichenwechsel verursacht eine Gebühr in Höhe von 11,50 €.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Leihwagen / Ersatzwagen benötige?
Die günstigste Möglichkeit ist, wenn Sie Besuchertageskarten oder eine Besucherwochenkarte in Anspruch nehmen.

Was ist zu tun bei Carsharing?
Wir stellen Ihnen eine entsprechende Parkberechtigung aus. Wir benötigen einen Nachweis, dass Sie Mitglied / Mieter beim Carsharing sind.

Als Angehörige möchten Sie eine pflegebedürftige Person betreuen - was ist zu tun?
Durch einen Nachweis über die Pflegestufe (Krankenkasse) können wir eine Jahresgenehmigung ausstellen.

Meine Parkberechtigung läuft demnächst ab. Wann muss sie wo beantragt werden?
Bitte stellen Sie ungefähr 2 - 3 Wochen vor Ablauf Ihrer Parkberechtigung einen neuen Antrag über unser Online-Verfahren.

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich meinen Anhänger / mein Motorrad im Bewohnerparkgebiet abstellen möchte?
Ein Anhänger darf gebührenfrei, jedoch nicht länger als 14 Tage im Bewohnerparkgebiet geparkt werden. Motorräder dürfen im Bewohnergebiet ohne eine Sonderparkberechtigung parken.
Dieses gilt nicht an Parkscheinautomaten / Parkscheinuhren innerhalb der Bewirtschaftungszeiten und nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. Allgemein geregelt ist dies in § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was mache ich, wenn ich neu zugezogen bin und erst später einen Termin zur Ummeldung habe?
Aus Kulanz bieten wir Ihnen folgende Übergangslösung an:

1. Ausstellung einer vorläufigen Sonderparkberechtigung bis zum An- oder Ummeldetermin beim BürgerServiceCenter plus 14 Tage (Gebühr 75,00 €, max. 1 Jahr) oder
2. Ausstellung von 2 Besucherblöcken mit je 10 Tageskarten (Gebühr 50,00 €) oder
3. Ausstellung von 4 Wochenkarten (Gebühr 60,00 €)

Falls Sie sich für Option 1 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Besucherkarten oder Wochenkarten beantragen.
Falls Sie sich für Option 2 oder 3 entscheiden, können Sie bis zur Ummeldung keine Sonderparkberechtigung beantragen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag online unter Onlinedienste Bremen und registrieren Sie sich mit einem Servicekonto. Bitte rufen Sie dann die Seite Serviceportal Bremen auf und geben die Verwaltungsleistung „Bewohnerparken“ ein. Dort finden Sie dann alle Anträge zum Bewohnerparken.

Nachweise bei Option 1: Terminbestätigung für die An- oder Ummeldung vom BürgerServiceCenter, Wohnungsgeberbestätigung und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) sind als Anlagen dem Online-Antrag beizufügen oder können per E-Mail Buergerbuero@ASV.Bremen.de / Post nachgereicht werden.
Nachweise bei Option 2 oder 3: Terminbestätigung für die An- oder Ummeldung vom BürgerServiceCenter und die Wohnungsgeberbestätigung ist als Anlage dem Online-Antrag beizufügen oder kann per E-Mail Buergerbuero@ASV.Bremen.de / Post nachgereicht werden.