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Bewohnerparken

Verkehrsschild Bewohnerparken

Auf diesen Seiten geben wir Ihnen Informationen zum Thema Bewohnerparken in Quartieren mit sehr eingeschränkten Parkmöglichkeiten. In einigen Teilen Bremens mussten Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden, um denjenigen Bewohnern, die auf das Auto angewiesen sind, eine Parkberechtigung zu sichern. Hier erhalten Sie Antworten auf die Fragen nach der Erteilung einer Parkberechtigung, der entstehenden Kosten und eine Liste der Bewohnerparkgebiete.

Informationen zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes

Die Straßenverkehrsbehörde kann gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten "für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel" treffen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinde (örtlicher Beirat) einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Die Anordnung von Bewohnerparken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Die Entscheidung, ob sich ein bestimmtes Gebiet für die Einführung von Bewohnerparken eignet, muss einer Untersuchung vorbehalten bleiben.