Sie sind hier:

Informationen und Voraussetzungen zur Erteilung einer Veranstaltungserlaubnis

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gemäß § 29 der Straßenverkehrsordnung einer Erlaubnis.
Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen gehören:

  • Kraftfahrzeugrennen
  • Sonstige Motorsportliche Veranstaltungen
  • Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen
  • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist
  • Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz beansprucht wird
  • Umzüge bei Volksfesten
  • Laternenumzüge

Findet die Veranstaltung auf Privatflächen statt, aber es sollen außerhalb des Veranstaltungsgeländes Verkehrsmaßnahmen erfolgen (zum Beispiel Sperrung der Zufahrtsstraße zu einer Sportanlage, Ausweisung von Busparkplätzen, Haltverbote für Fahrzeuge des Sanitätsdienstes), können Sie diese bei den Straßenverkehrsbehörden beantragen.

In den hier (pdf, 26.3 KB) genannten Straßen ist das Amt für Straßen und Verkehr für diese Maßnahmen zuständig. In allen anderen Straßen ist das örtliche Polizeirevier zuständig.

Bei ortsgebundenen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (z.B. Straßenfesten, Informationsveranstaltungen, künstlerischen Darbietungen) steht die Sondernutzung nach dem Bremischen Landesstraßengesetz im Vordergrund. Die Zuständigkeit liegt dann beim Ordnungsamt.

Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Ansprechpartner finden Sie hier.

Hinweise zum Antragsverfahren

Je nach Art und Größe der Veranstaltung sind teilweise umfangreiche Prüfungen erforderlich. Stellen Sie Ihren Antrag also bitte möglichst frühzeitig oder teilen Sie uns unter der E-Mail-Adresse office@asv.bremen.de Ihr Vorhaben mit. Wir treten dann mit Ihnen Verbindung und klären die Möglichkeiten zur Durchführung und fordern zum Beispiel weitere Unterlagen bei Ihnen an.

Das Online-Formular (pdf, 38 KB) (pdf, 38 KB) und ggf. Anlagen senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: office@ASV.Bremen.de.
Die Formulare Veranstaltererklärung (doc, 28.5 KB) und Versicherungsnachweis (doc, 33 KB) können ggf. später nachgereicht werden.

Gebühren

Je nach Verwaltungsaufwand und Abstimmungsbedarf werden die Gebühren festgesetzt. Für Fragen zur Gebührenhöhe Ihrer Veranstaltung wenden Sie sich bitte an die hier benannten Sachbearbeiter.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden?
Dann unterstützt Sie gern das Referat "Straßenverkehrsregelungen."