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Informationen und Voraussetzungen zur Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für behinderte Personen ein persönlicher Behindertenparkplatz am Wohnort oder am Arbeitsort innerhalb der Stadtgemeinde Bremen eingerichtet werden.

Die Voraussetzungen sind im einzelnen

  • Feststellung des Versorgungsamtes, dass eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) oder eine Erblindung (Bl) vorliegt.
  • Keine Garage oder Abstellplatz außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche oder in zumutbarer Entfernung zur Wohnung
  • Starker Parkdruck, so dass die Einrichtung eines reservierten Parkplatzes erforderlich wird.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit, eine allgemeine Parkerlaubnis zu beantragen, die Ihnen das Parken auf den allgemeinen Behindertenparkplätzen erlaubt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes aufgrund der umfangreichen Prüfungen und des Anhörungsverfahrens nicht innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Insbesondere in den Wintermonaten gestaltet sich die Markierung des Platzes als schwierig, da die Markierung auf trockener Straßenoberfläche aufgebracht werden muss.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkmal „aG“ oder „Bl“ oder
  • Bescheid vom Versorgungsamt
  • Konkrete Bezeichnung bzw. Skizze der gewünschten Örtlichkeit

Gebührenhöhe

Die Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes ist für Sie kostenfrei.

Für eine Neuausstellung der Ausnahmegenehmigung bzw. der Karte bei Verlust berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 11,50 Euro.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antragsformulars

Bitte füllen Sie das Online-Antragsformular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 3 61 – 69 40 oder – 69 41) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem online gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden?
Dann unterstützt Sie gern das Referat "Straßenverkehrsregelungen."