Sie müssen in einem der Bewohnerparkgebiete gemeldet sein. (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete.)
Sie müssen Halter oder Nutzungsberechtigter des angegebenen Fahrzeugs sein: Als Fahrzeughalter und Nutzungsberechtigter legen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt) vor.
Sie dürfen nicht Inhaber einer Garage oder eines sonstigen Stellplatzes in zumutbarer Nähe sein. Eine zumutbare Nähe liegt auf jeden Fall dann vor, wenn sich der Stellplatz innerhalb des Bewohnerparkgebietes befindet.
Pro Bewohner darf nur eine Sonderparkberechtigung mit Parkausweis erteilt werden. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge in Benutzung haben, können die Kennzeichen zwar aufgenommen werden, die Genehmigung gilt jedoch nur für ein Fahrzeug zurzeit.
Wenn sie am Car-Sharing teilnehmen, tragen Sie bitte im Onlineantrag in das Feld Kennzeichen den Begriff „Car-Sharing und die Car-Sharing-Firma“ ein. Beispiel: „Car-Sharing; Firma XY“ Wir benötigen als Nachweis den mit der Car-Sharing-Firma abgeschlossenen Vertrag.
Bei der Verwendung eines Leihfahrzeuges wenden Sie sich bitte an uns. Gegebenenfalls benötigen wir hier eine Vertragskopie.
Für Ihren Besuch können Sie Tageskarten oder Wochenkarten erwerben. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Pflegebedürftige Bewohner, die durch Privatpersonen (Verwandte, Bekannte, ehrenamtliche Helfer) betreut werden, erhalten eine Sonderparkberechtigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Hauptwohnsitz muss in einem der Bewohnerparkgebiete liegen und es muss mindestens Pflegestufe I gem. § 15 SGB XI nachgewiesen werden (Bescheinigung der Hauptfürsorgestelle oder der Krankenkasse ist vorzulegen). Weitere Informationen zu Parkvergünstigungen erhalten Sie unter AG Allgemeine Parkerleichterung.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:
Bitte reichen Sie die original Dokumente und die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.
Gültigkeitsdauer / Art | Gebühr in € |
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bis zu 1 Jahr | 75,00 |
bis zu 2 Jahre | 150,00 |
Kennzeichenänderung | 11,50 |
Verlust der AG bzw. deren Karte | 11,50 |
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail übermitteln. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: