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Informationen und Voraussetzungen zum Bewohnerparken - Gewerbe

Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben. (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete.)

Halter oder Nutzungsberechtigte/r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der Freiberufler sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.

Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständige Ansprechpartnerin finden Sie am Ende dieser Seite.

Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.

Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • Kopie der Gewerbeanmeldung als Nachweis über Firmensitz
  • Bei Verlängerung: aktueller Nachweis (z. B. aktuelle Bestätigung vom Vermieter, aktuelle Stromrechnung etc.)
  • Kopie der Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Kopie des Vertrages bei Car-Sharing

Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:

  • original Ausnahmegenehmigung
  • original grüne Bewohnerkarte
  • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Bitte reichen Sie die original Dokumente zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.

Gebührenhöhe

Gültigkeitsdauer / ArtGebühr in €
1 Monat30,00
½ Jahr58,50
1 Jahr88,50
  
Kennzeichenänderung11,50
Verlust der AG bzw. deren Karte11,50

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Antrags

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail übermitteln. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer