Antragsberechtigte sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die ihren Sitz in einem Bewohnerparkgebiet haben. (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete.)
Halter oder Nutzungsberechtigte/r für das beantragte Fahrzeug muss die Firma oder der Freiberufler sein. Als Nachweis benötigen wir den Fahrzeugschein.
Sollte die Beschränkung auf ein Kennzeichen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständige Ansprechpartnerin finden Sie am Ende dieser Seite.
Besonderheit: Pro Gewerbe wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Vorausgesetzt, die Firma verfügt über keinen Stellplatz oder Garage.
Bei Car-Sharing oder wenn Sie vorübergehend einen Leihwagen benutzen, wenden Sie sich bitte an uns. Ihre zuständigen Ansprechpartner finden Sie am Ende dieser Seite.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:
Bitte reichen Sie die original Dokumente zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.
Gültigkeitsdauer / Art | Gebühr in € |
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1 Monat | 30,00 |
½ Jahr | 58,50 |
1 Jahr | 88,50 |
Kennzeichenänderung | 11,50 |
Verlust der AG bzw. deren Karte | 11,50 |
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail übermitteln. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: