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Informationen und Voraussetzungen zu Bewohnerparken - Besucher:in

Als Bewohner:in eines Bewohnerparkgebietes können Sie für Ihre Gäste Besucherkarten erwerben (Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Bewohnerparkgebiete).

Es gibt Tageskarten, die nur im Zehnerblock erhältlich sind oder Besucherwochenkarten, die einzeln abgegeben werden.

Bitte beachten Sie:
Besucherkarten werden nur an Bewohner:innen abgegeben. Gewerbetreibende können keine Besucherblöcke oder Wochenkarten beantragen.

Es können maximal 2 Besucherblöcke oder 4 Wochenkarten oder 1 Besucherblock und 2 Wochenkarten im Monat erworben werden.

Die Besucherkarten / Wochenkarten dürfen nicht weiterverkauft und auch nicht an Gewerbe oder Mitarbeiter:innen von Gewerbebetrieben / Vereinen / Institutionen / Freiberufler:innen weitergegeben werden.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - bei Neuantrag und erneuter Antragstellung

  • Kopie der Meldebescheinigung (nur bei Nebenwohnsitz oder Auskunftssperre)

Gebührenhöhe

Art / GültigkeitsdauerGebühr in €
Besucherblock (10 Karten / 1 Karte = 1 Kalendertag gültig)25,00
Besucherwochenkarte15,00

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Hier finden Sie eine Wegweisung zum Online-Formular (pdf, 357.1 KB).

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurde? Vielleicht können diese auf unserer Seite häufige Fragen zum Bewohnerparken geklärt werden. Sonst wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer