Es besteht für Menschen, die aufgrund eines Schlaganfalls, eines Unfalls oder einer Operation vorübergehend erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt Sie zum Beispiel zum kostenlosen Parken an Parkscheinautomaten und an Parkuhren, zum Parken im eingeschränkten Haltverbot bis zu 3 Stunden oder zum Parken in Bewohnerparkgebieten bis zu 3 Stunden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkdauer von 24 Stunden darf nicht überschritten werden.
Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt im gesamten Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Die Ausnahmegenehmigung wird gebührenfrei erteilt.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: