Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt Arbeitsstellengenehmigungen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.
Zum Vorbehaltsnetz gehören:
Die Polizei Bremen erteilt Genehmigungen für:
Das zuständige Polizeirevier finden Sie hier.
Beachten Sie bitte: Wenn ein Container auf dem Geh- und/oder Radweg aufgestellt werden soll, handelt es sich um eine Sondernutzung. Die Anträge auf Sondernutzung sind generell an das Ordnungsamt zu richten.
Anträge auf Sicherung von Arbeitsstellen sind bei der Baustellenkoordination (Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau - Referat 51) zu stellen. Das Antragsformular finden Sie unter "Anträge".
Die Vorlaufzeiten für die zeitliche und inhaltliche Prüfung des Antrags belaufen sich auf mindestens:
Zur Prüfung des Antrags sind
einzureichen.
Die Baustellenkoordination prüft, ob und inwieweit Arbeitsstellen mit Vollsperrungen der Straße mit dem Jahresarbeitsprogramm zu vereinbaren sind. Derartige Anträge sind rechtzeitig im Voraus zu stellen.
Bei bereits erteilten Dauer- oder Jahresgenehmigungen ist die Aufnahme von Arbeiten mindestens 3 Werktage vor Beginn bei der Baustellenkoordination anzuzeigen.
Änderungen gegenüber der angeordneten Sicherung beantragen Sie bitte mithilfe des Änderungsantrags, siehe unter "Anträge".
Weitere Hinweise:
Beschreibung | Gebühr in € |
---|---|
Arbeitsstellen außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Kraftfahrzeugverkehr (i. d. R. mit Umleitungen und/oder Regelungen von Lichtsignalanlagen); auch innerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes, soweit sie nicht den nachstehenden Gebühren zuzuordnen sind. | 88,50 |
Arbeitsstellen innerhalb oder außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes mit erheblichen Beeinträchtigungen (i. d. R. mit Umleitungen und/oder Regelungen von Lichtsignalanlagen) | 117,00 |
Arbeitsstellen im Vorbehaltsstraßennetz mit erheblichen Beeinträchtigungen und besonders hohem Verwaltungsaufwand (i. d. R. mit Umleitungen und/oder Regelungen von Lichtsignalanlagen) | 207,00 |
Erneute Anordnungen bei sich ändernden Arbeitsstellenverhältnissen | 50% |
Sie finden die/den richtigen Ansprechpartner(in) für Fragen zum Antrag auf Arbeitsstellensicherung für den betroffenen Stadtteil in der nachfolgenden Übersicht:
Blockland
Frau Bohn
Tel.: +49 421 361 - 66 49
Blumenthal und B74
Herr Prasske
Tel.: +49 421 361 - 2 15 71
Borgfeld
Frau Unrath
Tel.: +49 421 361 - 1 69 25
Burglesum
Herr Wurche
Tel.: +49 421 361 - 1 07 41
Findorff
Frau Bohn
Tel.: +49 421 361 - 66 49
Gröpelingen/Oslebshausen
Herr Olling
Tel.: +49 421 361 - 1 72 62
Hemelingen
Frau Dove
Tel.: +49 421 361 - 1 46 82
Horn-Lehe
Frau Unrath
Tel.: +49 421 361 - 1 69 25
Huchting
Herr Eslikizi
Tel.: +49 421 361 - 2 13 08
Mitte
Frau Knorrscheidt
Tel.: +49 421 361 - 93 98
Herr Winter
Tel.: +49 421 361 - 2 13 06
Neustadt
Herr Thiel
Tel.: +49 421 361 - 2 13 09
Oberneuland
Frau Bogus
Tel.: +49 421 361 - 1 05 53
Obervieland
Frau Rauschenberger
Tel.: +49 421 361 - 1 08 37
Osterholz
Frau Wienert
Tel.: +49 421 361 - 69 43
Östliche Vorstadt
Herr Ostermann
Tel.: +49 421 361 - 1 46 23
Schwachhausen
Frau Schröder
Tel.: +49 421 361 - 2 13 07
Seehausen
Herr Thiel
Tel.: +49 421 361 - 2 13 09
Strom
Herr Thiel
Tel.: +49 421 361 - 2 13 09
Stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven
Frau Rühaak
Tel.: +49 421 361 - 8 92 46
Vahr
Frau Bogus
Tel.: +49 421 361 - 1 05 53
Vegesack
Herr Prasske
Tel.: +49 421 361 - 2 15 71
Walle
Herr Olling
Tel.: +49 421 361 - 1 72 62
Woltmershausen
Frau Rauschenberger
Tel.: +49 421 361 - 1 08 37