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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung für "Soziale Dienste" / Physiotherapeut:innen

Der berechtigte Personenkreis für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "Soziale Dienste" / Physiotherapeut:innen sind

  • Ambulante Pflegedienste
  • Hebammen
  • Physiotherapeut:innen

Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz

  • in Strecken eingeschränkten Haltverbots
  • in Zonenhaltverboten
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • in Bewohnerparkgebieten
  • an Parkscheinautomaten

Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick

Bei Neuantrag und Verlängerung:

  • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)
  • Versorgungsvertrag der Krankenkasse
  • Arbeitsvertrag, falls es sich um eine Ausnahmegenehmigung für ein Privatfahrzeug handelt
  • Hebammen müssen ihren Berufsstand nachweisen

Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:

  • original Ausnahmegenehmigung
  • original orange Karte für Soziale Dienste
  • Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (vollständig aufgeklappt)

Bitte reichen Sie die original Dokumente und die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.

Gebührenhöhe

Gültigkeitsdauer / ArtGebühr in €zusätzliche Gebühr
Sondernutzung
Fußgängerzone
1 - 2 Tage11,5017,00
3 – 14 Tage17,0023,00
1 Monat30,0035,50
6 Monate58,50164,50
1 Jahr88,50294,50
2 Jahre149,50587,50
3 Jahre207,00882,00
  
Kennzeichenänderung11,50
Verlust der AG bzw. deren Karte11,50

Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 % der Grundgebühr, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulares

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer