Der berechtigte Personenkreis für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung "Soziale Dienste" / Physiotherapeut:innen sind
Die Ausnahmegenehmigung erlaubt das Abstellen des Kfz
Werden regelmäßig Einsatzstellen in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten aufgesucht, vermerken Sie es bitte gesondert im Antrag und beachten die zusätzlich entstehenden Gebühren.
Bei Neuantrag und Verlängerung:
Bei Fahrzeugwechsel / Kennzeichenänderung:
Bitte reichen Sie die original Dokumente und die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I per Post ein oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten.
Gültigkeitsdauer / Art | Gebühr in € | zusätzliche Gebühr Sondernutzung Fußgängerzone |
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1 - 2 Tage | 11,50 | 17,00 |
3 – 14 Tage | 17,00 | 23,00 |
1 Monat | 30,00 | 35,50 |
6 Monate | 58,50 | 164,50 |
1 Jahr | 88,50 | 294,50 |
2 Jahre | 149,50 | 587,50 |
3 Jahre | 207,00 | 882,00 |
Kennzeichenänderung | 11,50 | |
Verlust der AG bzw. deren Karte | 11,50 |
Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 % der Grundgebühr, sofern es am selben Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: