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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung

Berechtigte sind Gewerbetreibende und private Personen, die mit einem LKW über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder einen LKW unter 7,5 t mit Anhänger aufgrund eines begründeten Einzelfalles an einem Sonntag oder Feiertag fahren müssen.

Gründe für diese Fahrten könnten z. B. folgende sein: Turnierteilnahme, Messestandbetreiber, Veranstaltungen, termingebundene Güter im Begegnungsverkehr.
Eine Einzelfallprüfung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Begründung für die Notwendigkeit der Fahrt
  • Bescheinigung des Veranstalters
  • Sonstige Nachweise

Gebührenhöhe

Art / GültigkeitsdauerGebühr in € 
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot  
1 Tag17,00Einschl.Anhänger
1 Monat43,50Einschl.Anhänger
3 Monate88,50Einschl.Anhänger
6 Monate149,50Einschl.Anhänger
1 Jahr235,50Einschl.Anhänger
   
Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung Einzelgenehmigungen  
1 Tag30,00Einschl.Anhänger
1 Monat58,50Einschl.Anhänger
2 Monate117,00Einschl.Anhänger
   
Kennzeichenänderung11,50 

Für jedes weitere gleichartige Fahrzeug berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20 % der Grundgebühr, sofern es am gleichen Tag mit beantragt wird. Später nachgereichte Anträge fallen nicht darunter.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulares

Soll eine Ausnahmegenehmigung für bis zu drei Fahrzeuge gelten, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld: „Kfz – Kennzeichen“ ein.

Benötigen Sie für mehrere Ihrer Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung, tragen Sie bitte die einzelnen Kennzeichen in das Feld „Kfz-Kennzeichen pro AG“ ein.

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per Post oder per Fax (04 21 / 3 61 – 69 40 oder – 69 41) übermitteln. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte telefonisch an die für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Frau Dambmann

+49 421 361 10740
+49 421 496 10740


Frau Apmann

+49 421 361-7342
+49 421 496-7342

Unser Bürgerbüro erreichen Sie auch über die
E-Mail-Anschrift schwertransporte@asv.bremen.de.