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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen

Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße bis zu 1,39 m erhalten eine Ausnahmegenehmigung, die dazu berechtigt, bundesweit an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • Vor- und Rückseite des Personalausweises (nur bei persönlicher Abholung)

Gebührenhöhe

Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulares

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail, per Post übermitteln oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer