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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung
zwecks Befreiung von der Gurt- / Helmpflicht

Aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung oder eines Attestes können Sie mit dieser Ausnahmegenehmigung vom Tragen eines Helmes oder von der Gurtanlegepflicht befreit werden.
Des Weiteren können Sie von der Gurtanlegepflicht befreit werden, wenn Ihre Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick - Bei Neuantrag und Verlängerung

  • ärztliche Bescheinigung / Attest
  • Kopie des Personalausweises (nur bei persönlicher Abholung)

Gebührenhöhe

Diese Ausnahmegenehmigung kostet 15,00 Euro.

Hinweise zum Ausfüllen des Antrags

Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail, per Post übermitteln oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer