Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung, die es Ihnen ermöglicht, die für Sie notwendigen bremischen Deiche zu befahren. Diese Fahrten werden nur für den kürzesten Weg, d. h. vom Hauptwohnsitz zum Zielort genehmigt. Eine Übersicht über die Deiche und Straßen erhalten Sie hier (pdf, 11.7 KB).
Sie erhalten eine Jahresgenehmigung nur
Anwohner dürfen die Deiche und Wege ohne eine Ausnahmegenehmigung befahren. Bei einer Kontrolle reicht die Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.
Die Deiche sind für den Lieferverkehr freigegeben. Bei Kontrolle sind der Fahrzeugschein und Lieferschein vorzulegen.
Bei gewichtsbeschränkten Deichen ist eine Ausnahmegenehmigung für gewichtsbeschränkte Straßen zu beantragen, falls das zulässige Gesamtgewicht überschritten werden sollte.
Gäste, der an den genannten Straßen und Wege liegenden Gastwirtschaften, Bekannte, Freunde von Anwohnern / Anliegern erhalten keine Jahres-Ausnahmegenehmigung.
Sie können jedoch Tageskarten (gültig für 2 Tage gegen eine Gebühr von 1,00 Euro oder 14-Tages-Karten gegen eine Gebühr von 2,50 Euro) zum Befahren der Deiche in den folgenden Polizeirevieren beziehen:
Gültigkeitsdauer / Art | Gebühr in € PKW | Gebühr in € LKW |
---|---|---|
Jahresgenehmigung | 11,50 | 20,00 |
2 Jahresgenehmigung | 20,00 | 40,00 |
3 Jahresgenehmigung | 30,00 | 60,00 |
Kennzeichenänderung | 11,50 | 11,50 |
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne als PDF-Datei an unser E-Mail-Adresse Buergerbuero@ASV.Bremen.de senden. Per Post oder Einwurf in den Hausbriefkasten geht dieses natürlich auch. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem gestellten Antrag zuzuordnen sind.
Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 14 Tagen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns.
Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro: