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Informationen und Voraussetzungen zur Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für besondere Gruppen

Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen wird für nachstehend aufgeführte Personengruppen erteilt:

- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;

- Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;

- Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

- Schwerbehinderte Menschen, die dem oben genannten Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung gleichgestellt sind.

Eine Parkerleichterung für besondere Gruppen kann nur dann erteilt werden, wenn Sie dieses durch eine positiv erteilte Bescheinigung für besondere Gruppen vom Amt für Versorgung und Integration Bremen nachweisen können.

Benötigte Unterlagen auf einen Blick – bei Neuantrag und Verlängerung

  • Bescheinigung für besondere Gruppen (zu beantragen beim Amt für Versorgung und Integration, Doventorscontrescarpe 172 D, 28195 Bremen)
  • ggf. Betreuerausweis oder Vorsorgevollmacht

Gebührenhöhe

Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.

Hinweise zum Ausfüllen des Online-Formulars

Gesetzlicher Vertreter:

Wenn Sie für Ihr Kind oder für eine von Ihnen betreute Personen den Antrag ausfüllen, muss der Datenbereich zu dem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Es muss eine Vorsorgevollmacht oder ein Betreuerausweis vorgelegt werden.

Unterlagen beifügen:
Füllen Sie das Online-Formular aus und drücken Sie auf die Schaltfläche „Formular absenden“. Danach öffnet sich das Fenster „Dateianhänge“. Wählen Sie bitte die Schaltfläche „Hinzufügen“.
Nun können Sie die beizufügenden Unterlagen auf Ihrem PC auswählen und über die Schaltfläche „Übernehmen“ zusammen mit dem Online-Formular an uns übermitteln.
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Datensicherheit nur die Dateiformate JPG, TXT, PDF übermittelt werden können. Die Gesamtgröße der Anlagen pro Antrag darf 3 MB nicht überschreiten!

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, uns die erforderlichen Nachweise als Dateianhänge zu übermitteln, können Sie diese auch gerne per E-Mail, per Post übermitteln oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Bitte achten Sie dann darauf, dass alle Ihre Unterlagen (Anzahl) eindeutig Ihrem online gestellten Antrag zuzuordnen sind.

Sollten Ihre Unterlagen uns binnen 4 Wochen nach Antragstellung jedoch noch nicht erreicht haben, betrachten wir Ihren Antrag als gegenstandslos. Sie erhalten in diesem Falle keine weitere Mitteilung von uns. Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Zuständigkeit

Haben Sie noch Fragen, die mit unseren Informationen nicht beantwortet wurden? Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unser Bürgerbüro:

Bürgerbüro Servicenummer