Bremen, 22.Juni 2022
Bislang konnte man als Radfahrerin und Radfahrer in der Hemelinger Heerstraße abschnittsweise einen eigenen Radweg befahren oder hatte je nach Beschilderung die Möglichkeit, den Gehweg gemeinsam mit dem Fußverkehr zu nutzen. Ab dem 25.06.2022 steht für Radfahrende in der Hemelinger Heerstraße ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn zur Verfügung; gleichzeitig werden die Hinweisschilder „Radfahren erlaubt“ auf dem Gehweg entfernt, so dass dieser nur noch Passantinnen und Passanten zur Verfügung steht. Die Neuordnung des Verkehrs wird in Richtung stadteinwärts zwischen den Straßen „Auf dem Hellen“ sowie Sandhofstraße eingerichtet. Damit entspricht das Amt für Straßen und Verkehr den Wünschen des Stadtteilbeirats mit dem Ziel, die bisherigen Konfliktpotentiale zwischen Fuß- und Radverkehr zu minimieren und die Barrierefreiheit für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ohne Pkw zu erhöhen.
Zum Hintergrund:
In der Hemelinger Heerstraße gilt bereits seit Längerem Tempo 30. Die Tempo 30-Regelung ist ein wesentliches Mittel zur stadtweiten Verkehrsberuhigung geworden. Durch die Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung haben die meisten der in den betroffenen Straßen noch vorhandenen Radwege allerdings ihren ursprünglichen Zweck, nämlich den Radfahrenden Sicherheit gegenüber dem Autoverkehr zu geben, verloren. Diese Radwege genügen auch oft nicht mehr dem heutigen Planungsstandard – so wie in der Hemelinger Heerstraße. Gleichzeitig kam es hier in der Vergangenheit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen zu Fuß Gehenden und Radfahrenden, die bisher aus beiden Richtungen kommend den Gehweg streckenweise mitnutzen durften. Mit einer Breite von 1,60 Metern ist der abschnittsweise vorhanden Radweg, der ebenfalls bislang für beide Richtungen galt, darüber hinaus zu schmal: Hier bedarf es aus Gründen der Barrierefreiheit ein Mindestmaß von 2 Metern.
Da auch die Fahrbahn für Pkw in der Hemelinger Straße verhältnismäßig schmal ist, kommt die Implementierung von zwei Schutzstreifen nicht in Frage: Schutzstreifen für den Radverkehr müssen mindestens 1,25 Meter bis 1,5 Meter Breite aufweisen; die Mindestbreite der dazwischenliegenden Restfahrbahn beträgt 4,50 Meter.
Daher ändert sich an der Verkehrsführung für Radfahrende in Richtung stadtauswärts nichts.
Um dem Fahrradverkehr stadteinwärts nun ab „Auf den Hellen“ eine möglichst durchgängige Verbindung anbieten zu können, wird am kommenden Samstag am rechten Fahrbahnrand ein 1,50 Meter breiter Schutzstreifen markiert. Zusätzlich werden etwa alle 80 Meter Fahrradpiktogramme aufgetragen. Erfahrungsgemäß benötigen solche Eingriffe in die gewohnte Verkehrsführung ein paar Tage, bis sich alle Verkehrsteilnehmenden damit vertraut gemacht haben. Das ASV wird gemeinsam mit der Polizei diese Gewöhnungsphase beobachten und steht zudem im Austausch mit dem Ortsamt Hemelingen, um nach gegebener Zeit eine Bilanz hinsichtlich Zielerreichung der Maßnahme zu ziehen.