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Grundstücksüberfahrten: Dank neuem Dienst des Amts für Straßen und Verkehr Online-Antrag möglich

Symbolfoto Grundstücksüberfahrt, ©Voth, ASV
Symbolfoto Grundstücksüberfahrt, ©Voth, ASV

Bremen, 26.02.2021

Für Grundstücksbesitzer, die mit Ihrem Pkw über einen Geh- oder Radweg oder Grünstreifen zu bzw. von ihrem Stellplatz fahren möchten, bietet das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) ab März die Möglichkeit, sich diese Überfahrt bequem von zuhause genehmigen zu lassen. Auf der ASV-Webseite finden Bremer Bürgerinnen und Bürger dann das Formular "Grundstücksüberfahrt beantragen".

Die Vorteile bei Nutzung des Onlinedienstes bestehen darin, dass alle auftretenden Fragen beim Ausfüllen des Antrages, über umfängliche Informationen und Erklärungen sowie Hilfeseiten beantwortet werden. Bei korrekter Antragstellung kann man sicher sein, dass der Antrag vollständig ist und sofort in die weitere Bearbeitung geht. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese automatisch nachgefordert.

So soll die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gestaltet werden.
Das OZG motiviert Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale auch digital anzubieten.

Sebastian Mannl, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehr, zum neuen digitalen Angebot seiner Behörde: "Schön, dass wir zeitnah einen weiteren Baustein zur Umsetzung des OZG beitragen und somit den Bremer Bürgerinnen und Bürgern ein neues digitales Angebot zur Verfügung stellen können. Damit sind wir auf dem richtigen Weg hinsichtlich Effizienz und der vollständigen Digitalisierung unserer Serviceangebote."

Zum Hintergrund:

Bis 2022 soll jedes Bundesland im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes Leistungsbündel online zur Verfügung stellen. Die Umsetzung der Online-Dienste erfolgt arbeitsteilig in 14 Themenfeldern, wobei ein Bundesressort und ein Bundesland/ggf. mehrere Bundesländer federführend die Bearbeitung eines Themenfeldes übernommen haben.

In Bremen hat das Amt für Straßen und Verkehr nun innerhalb kürzester Zeit in Kooperation mit der Digitalisierungsabteilung beim Senator für Finanzen und dem Dienstleister Dataport insgesamt drei Online-Dienste für Bremen angepasst. Die Trassengenehmigungen für Telekommunikationsleitungen und die Genehmigung von Überfahrten zum Erreichen von Baustellen für Baustellenüberfahrten wurden bereits im neuen Verfahren online zur Verfügung gestellt: www.asv.bremen.de oder www.service.bremen.de.

Damit sind nun laut Webseite des OZG aktuell bundesweit 54,8 % aller Verwaltungsleistungen in Online-Dienste umgesetzt, 27 % in Planung und 18,3 % befinden sich in der Umsetzung.