Bremen, 10. März 2022
Für Anbieter von elektrischer Ladeinfrastruktur reduziert sich ab 10.03.2022 deutlich der Aufwand bei der Beantragung zur Aufstellung von E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum. Als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen dem Mobilitätsressort, dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV) sowie dem Team für Beschleunigte Online-Dienste Umsetzung (Bodu) des Senators für Finanzen besteht ab sofort die Möglichkeit, die Sondernutzungs-Genehmigung zur Errichtung von E-Ladesäulen bequem online auf den Seiten des Serviceportals Bremen anzufordern.
Die Vorteile bei Nutzung des Online-Dienstes bestehen darin, dass alle auftretenden Fragen beim Ausfüllen des Antrages über umfängliche Informationen und Erklärungen sowie Hilfeseiten beantwortet werden. Durch die schrittweise Antragstellung kann man sicher sein, dass der Antrag vollständig ist und sofort in die weitere Bearbeitung geht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zwischenspeicherung, falls während des Online-Prozederes unerwartete Informationen abgefragt werden sollten – so kann beispielsweise der Antragsprozess am kommenden Tag wiederaufgenommen werden, ohne erneut von vorne starten zu müssen.
Neben diesem komfortablen digitalen Service setzt Bremen noch weitere Anreize für Betreiber:innen von E-Ladesäulen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur im gesamten Stadtgebiet zu unterstützen: Seit 01.01. dieses Jahres bis Ende 2029 verzichtet die Stadt Bremen auf die jährliche Sondernutzungsgebühr von 200 Euro pro Stellplatz. Zudem sind Ladesäulen für Elektromobilität gemäß der Bremischen Landesbauordnung im Antragsverfahren bereits im Vorfeld signifikant verschlankt worden.
„Damit bieten wir Betreibern von Ladeinfrastruktur bestmögliche Bedingungen an, um die Ladenetze in Bremen auszubauen. Auf diesem Wege können wir immer mehr Bremerinnen und Bremern die Option bieten, auf Elektromobilität umzusteigen. Damit bieten wir zusammen mit Carsharing, dem Ausbau des ÖPNV und der Fahrradinfrastruktur immer weitere Reize für die Verkehrswende“,
so Mobilitätssenatorin Maike Schaefer.
Der neue Online-Dienst ist der nächste Baustein, die Interaktion zwischen Bürger:innen, Unternehmen und Verwaltung deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zu gestalten. Das OZG motiviert Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen über ihre Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: https://www.bauumwelt.bremen.de/mobilitaet/elektromobilitaet-1266113
Eine Übersicht als Karte mit den aktuellen Ladestationen ist hier einsehbar: GeoPortal Bremen