Bremen, 10. Juni 2022
Hinter dieser Abkürzung verbergen sich die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - Ausgabe 2021“. Diese wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 24/2021 am 15. Februar 2022 im Verkehrsblatt bekannt gegeben (VkBl. 3/2022 S. 46) und ersetzen damit die RSA 95.
Wichtig ist dies für alle Firmen, die Arbeitsstellen einrichten oder mit deren Absicherung zu tun haben. Nachdem die Anwendung durch einen Einführungserlass auch für das Land geregelt wurde, gelten ab 01. Juli 2022 in der Stadt Bremen neue Regeln bei der Arbeitsstellenabsicherung. Die RSA 21 beinhaltet nicht nur die Änderung von Mindestbreiten, sondern führt auch zu erheblich geänderten Anforderungen an das eingesetzte Absperrmaterial, an die Reflexionsklassen und an die Voraussetzungen für die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Sicherung der Arbeitsstelle.
Ab diesem Zeitpunkt verwenden Sie bitte bei der Beantragung ausschließlich die neuen Antragsformulare. Diese finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßen und Verkehr:
https://www.asv.bremen.de/service/formulare-und-antraege/arbeitsstellenantrag-baustellenantrag-2199
Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zu den Neuerungen und zum Antragsverfahren.
Für den Zuständigkeitsbereich der Polizei Bremen:
https://www.polizei.bremen.de/verkehr/genehmigungen-umzuege-arbeitsstellen-27601
Für die Stadt Bremen gilt unabhängig davon, ob ein Antrag beim Amt für Straßen und Verkehr oder bei der Polizei Bremen gestellt wird:
Sollten Sie weitere grundsätzliche Rückfragen für den Zuständigkeitsbereich des ASV als Straßenverkehrsbehörde zum Thema „Änderung der RSA 21“ haben, stellen Sie diese bitte per E-Mail an office@asv.bremen.de. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung derartiger Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.