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RETTUNGSSICHERHEIT HAT OBERSTE PRIORITÄT

Maßnahmenpakete gegen illegales Parken

Zum Hintergrund:

Das Thema illegales aufgesetztes Parken hatte aufgrund der Gewährleistung der Barrierefreiheit auf Gehwegen in jüngster Vergangenheit für hohes Interesse in der Öffentlichkeit gesorgt. Vor diesem Hintergrund trat auch die Rettungssicherheit immer mehr in den Fokus der zuständigen Behörden, da verkehrsrechtswidrig abgestellte Fahrzeuge nicht nur die Gehwege, sondern auch massiv die Fahrbahnen einengen, so dass Rettungsfahrzeuge blockiert werden und nicht mehr rechtzeitig zu ihren Einsatzorten gelangen könnten. Ziel ist es zu vermeiden, dass sich die Feuerwehr bei Alarmfahrten mit ihren großen, schweren Löschfahrzeugen erst Platz verschaffen muss, um ihren jeweiligen Einsatzort zu erreichen. Auch wenn bei diesen Einsätzen nicht auf Blechschäden bei den Falschparkern Rücksicht genommen wird, kann so wertvolle Zeit verloren gehen.

Das Amt für Straßen und Verkehr sowie das Ordnungsamt haben daraufhin begonnen, in der gesamten Stadt die betroffenen Straßen zu erfassen und ein erstes Maßnahmenpaket gegen das illegale Parken eingeleitet. Gemeinsam wurde eine Prioritätenliste der am stärksten betroffenen Straßen erstellt, die nun quartiersweise zügig abgearbeitet wird. Begonnen wird mit einem Dutzend engen und hoch belasteten Wohnstraßen in der Östlichen Vorstadt und im Ortsteil Mitte, für die die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen erlassen und umgesetzt werden. Insbesondere geht es dabei um das Aufstellen von Verkehrsschildern und das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen.

Es werden zunächst aber nur in den Straßen verkehrsbehördliche Maßnahmen umgesetzt, in denen dies zur Sicherstellung der Rettungssicherheit unmittelbar und zwingend erforderlich ist. Eine Übersicht dieser Straße können Sie der untenstehenden Grafik nebst Legende entnehmen.

Die Anwohnerinnen und Anwohner dieser ersten Straßen werden zunächst mit Informationsschreiben über die konkret in ihren Straßen beabsichtigten Maßnahmen informiert. Nachdem dann die verkehrsbehördlichen Maßnahmen umgesetzt wurden, werden die genannten Straßen verstärkt vom Ordnungsamt kontrolliert. Bei Nichtbeachtung können im Anschluss Bußgelder verhängt oder falls dies erforderlich ist, Fahrzeuge abgeschleppt werden.

In den beiden genannten Ortsteilen sind unter der Maßgabe der Rettungssicherheit auch noch weitere enge Straßen in Bearbeitung, bei denen ein sofortiges verkehrsbehördliches Einschreiten jedoch aktuell nicht zwingend erforderlich ist. Für diese Straßen werden individuell geeignete Lösungen erarbeitet, um die bestehenden Rettungswege dauerhaft zu gewährleisten. Auch diese Straßen werden verstärkt vom Ordnungsamt überwacht.

Durch die Priorisierung zugunsten der Straßen mit erhöhtem Handlungsdruck wird stadtweit ermöglicht, diejenigen Straßen schnellstmöglich zu bearbeiten, in denen ein kurzfristiges Einschreiten erforderlich ist. Im Anschluss an die Ortsteile Mitte und Östliche Vorstadt folgen Findorff sowie die Neustadt und sukzessive die weiteren betroffenen Ortsteile.

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Welche Straßen sind von den Maßnahmen zur Herstellung der Rettungssicherheit betroffen?

Die Karte als PDF-Download finden Sie hier: Download: Karte Rettungssicherheit Mitte_Östliche Vorstadt (pdf, 54.3 KB)

Legende zur Karte

  • 1 - Herdentorswallstraße: Es handelt sich um das Teilstück zwischen Museumstraße und Sögestraße. Da die Herdentorswallstraße in diesem Bereich sehr eng ist und daher das Parken auf der Fahrbahn nicht zulässt, wird das Parken in diesem Teilstück mittels Verkehrszeichen 283 komplett unterbunden.
  • 2 - Besselstraße: Zwischen Feldstraße und Bismarckstraße wird im Bereich der Verschwenkungen (Baumnasen) verkehrswidrig geparkt.Das Parken wird durch Aufstellen von Halteverboten, mittels Verkehrszeichen 283, an diesen Engstellen unterbunden. Die Halteverbotsstrecken werden gegenüber der Baumnasen aufgestellt.
  • 3 - Schweizer Straße: Die Feuerwehrzufahrt zwischen Wielandstraße und Römerstraße wird durch Halteverbote, Verkehrszeichen 283, freigehalten.
  • 4 - Linienstraße: Im Bereich der Verschwenkungen (Baumnasen) wird verkehrswidrig geparkt. Das Parken wird durch Aufstellen von Halteverboten, mittels Verkehrszeichen 283, an diesen Engstellen unterbunden. Die Halteverbotsstrecken werden gegenüber der Baumnasen aufgestellt.
  • 5 - Körnerwall: Damit die Erreichbarkeit der Gebäude mittels Hubrettungsfahrzeugen der Feuerwehr sichergestellt werden kann, darf nicht an der rechten, also äußeren, Gehwegseite zu den Häusern hin geparkt werden. Der Kurvenradius des Körnerwalls lässt das Parken an der inneren Seite ab Hausnummer 16 Richtung Sielwall zu. Dementsprechend wird das Parken mittels Verkehrszeichen 283 an den entsprechenden Stellen (innerer Radius bis Haus Nr. 16 / äußerer Radius komplett) unterbunden.
  • 6 - Kreuzstraße: Die Kreuzstraße ist eine sehr enge Straße, die das Parken auf der Fahrbahn nicht zulässt. Aufgrund der Platzverhältnisse wird daher das Parken in der Kreuzstraße mittels Verkehrszeichen 283 komplett unterbunden.
  • 7 - Reederstraße: Die Reederstraße hat eine Straßenbreite, die das Parken am Fahrbahnrand zulässt. Es wird am linken Fahrbahnrand geparkt. Problematisch für die Rettungssicherheit ist lediglich der Einmündungsbereich zur Kreuzstraße, daher wird die rechte Schleppkurve im Einmündungsbereich zur Kreuzstraße markiert. Für das Abbiegen nach links besteht bereits eine entsprechende Markierung.
  • 8 - Im Krummen Arm: Im Teilstück zwischen Schmidtstraße und Linienstraße ist die Fahrbahn zu schmal zum Parken. In diesem Bereich wird das Parken daher mittels Halteverboten, Verkehrszeichen 283, unterbunden. Zusätzlich werden hinter dem Behindertenparkplatz Fahrradbügel installiert.
  • 9 - Sielwall: Es handelt sich um das kleine, abzweigende Teilstück vom Sielwall Richtung Osterdeich. Derzeit wird hier am rechten Fahrbahnrand geparkt. Allerdings ist der Sielwall in diesem Abschnitt sehr eng, so dass das Parken auf der Fahrbahn nicht zulässig ist. Aufgrund der Platzverhältnisse wird das Parken im Sielwall an dieser Stelle mittels Verkehrszeichen 283 unterbunden.
  • 10 - Parallelfahrbahn der Bismarckstraße: Es handelt sich um die sogenannte "Kleine Bismarckstraße". Die Fahrbahn muss aufgrund der unzureichenden Platzverhältnisse freigehalten werden. Das Parken wird daher mittels Halteverbote, Verkehrszeichen 283, unterbunden.
  • 11 - Hildesheimer Straße: Der Einmündungsbereich Wunstorfer Straße / Hildesheimer Straße muss freigehalten werden, um den Einsatzfahrzeugen das Einfahren in die Hildesheimer Straße zu ermöglichen. Hierzu werden im Einmündungsbereich Zickzacklinie markiert.
  • 12 - Hülsenstraße: Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird das Parken auf eine Seite am Fahrbahnrand verlegt. Im Zuge dessen wird eine Park-Anfangs- und Endmarkierung auf der Straße aufgebracht. Die gegenüberliegende Seite wird mittels Halteverboten, kenntlich gemacht durch Verkehrszeichen 283, freigehalten. Im Kurvenbereich werden Zickzacklinien (Zeichen 299) auf der Straße aufgetragen, um diese entsprechend freizuhalten und somit die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge zu ermöglichen.