Die Regelung des Verkehrs mit Verkehrsschildern, Markierungen und Leiteinrichtungen wird von der Verkehrsbehörde durchgeführt. Grundlage für diese Regelung ist die Straßenverkehrsordnung, in der beschrieben wird, wann welches Verkehrszeichen wo aufgestellt werden darf. In der Verkehrsbehörde erfolgt u. a. auch die Beschilderung der Tempo-30-Gebiete, der verkehrsberuhigten Bereiche und der Halt- und Parkverbote in Bremen. Neben der Festlegung der Markierung auf den Straßen, mit der z. B. die Benutzung der Fahrstreifen vorgegeben wird, werden auch die Wegweiser entworfen und aufgestellt. Die Verkehrsbehörde ist weiterhin zuständig für die Veranstaltungen auf unseren Straßen (Umzüge, Radrennen etc) und für die Beschilderung der Baustellen auf den Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Bei der Verkehrsbehörde erhalten sie auch nahezu alle Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, wie z. B. die Bewohnerparkscheine, Deichscheine und Ausnahmegenehmigungen für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen. Für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten und für die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind wir außerdem zuständig.
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