Rechtsgrundlage für die Benennung von Straßen sind die Vorschriften des Bremischen Landesstraßengesetzes in Verbindung mit dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter. Das verbindliche Vorschlagsrecht liegt beim Beirat des zuständigen Ortsamt (Vorschläge ggf. dorthin).
Auskünfte über die Herkunft von Straßennamen erhalten Sie unter www.Bremen.de.
Bei Fragen bezüglich Hausnummern wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung 6 bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
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