Jedem Bau und jeder Instandsetzung eines Bauwerkes geht eine umfangreiche Planung voraus. Die Planung des Bauwerkes setzt die Kenntnis der zu überbrückenden Straßen, Wege, Flussläufe oder Bahntrassen voraus. Sie muss eine Linienführung wählen, die sich den örtlichen Verhältnissen und dem Landschaftsbild anpasst. Kenntnisse der jeweiligen Geologie des Baugrundes, der tragwerksplanerischen und statischen Randbedingungen, der Wetter- und Umweltbedingungen sowie stadtplanerische und gestalterische Anforderungen müssen in die Planung eingehen. Eine enge Koordination mit den beteiligten Baulastträgern des Straßenbaus, der Schifffahrtsverwaltungen oder der Bahn ist ebenso unabdingbar wie die Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörden und der Straßenplanung. Gleichzeitig ist die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange wie den Leitungsträgern und den politischen Gremien vorzunehmen. Eine Kostenermittlung jeder Maßnahme ist Grundvoraussetzung für die Genehmigung und Bereitstellung der Planungs- und Baumittel.
Das Referat 50 stellt Entwürfe für Brücken- und Ingenieurbauwerke auf, prüft und genehmigt diese. Diese Bauherrenaufgabe ist eine hoheitliche Tätigkeit. Auch bei der Einbeziehung und Beauftragung von Ingenieurbüros verbleibt die öffentliche Verantwortung bei der Straßenbauverwaltung. In der Regel werden Bauwerksentwürfe nach bundeseinheitlich eingeführten Richtlinien, Normen und Bestimmungen von kompetenten Ingenieurbüros erstellt. Das Referat 50 ist zuständig für die Einstufung der Bauwerke in Brückenklassen, das heißt Festlegung der zulässigen statischen Tragfähigkeit.
Das Referat 50 ist zudem zuständig für die Einstufung der Bauwerke in Brückenklassen, das heißt Festlegung der zulässigen statischen Tragfähigkeit. Hintergrund hierfür ist, dass bei den meisten Brücken bei der Planung und dem Bau von anderen verkehrlichen Belastungen ausgegangen worden ist, da der Verkehr vor 30 bis 40 Jahren deutlich geringer war als der heutige. Aus den Ergebnissen dieser Nachrechnungen ergeben sich dann erforderliche Sanierungs- oder Verstärkungsmaßnahmen oder auch verkehrliche Einschränkungen, wenn eine Ertüchtigung baulich nicht umsetzbar beziehungsweise wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Ebenso ergibt sich hieraus die sogenannte Restnutzungsdauer des Bauwerkes sowie der zeitliche Rahmen für einen Ersatz des Bauwerkes.
Das Referat 50 führt die Brückenprüfungen als hoheitliches Handeln im Rahmen der Wahrnehmung der Straßenbaulast und der Verkehrssicherungspflicht durch.
Jedes Bauwerk wird nach DIN 1076 geprüft. Alle 6 Jahre führt das Referat 50 "Bauwerksprüfung und Datenmanagement" als Spezialist die "Hauptprüfung" durch. Von der Beobachtung bis zur Hauptprüfung nehmen der Prüfumfang und der Prüfungsaufwand (zum Beispiel Spezialgeräte) zu. Nach schweren Verkehrsunfällen oder nach einem Hochwasser und ähnlichen Ereignissen werden Prüfungen aus besonderem Anlass durchgeführt.
Eine Brückenprüfung erfolgt durch das Referat 50. Dabei ist bei der Planung der regionale Bezug der Bauwerke, die Organisierung von Material, Personen und notwendigen Absperrmaßnahmen eine unerlässliche Aufgabe. Unersetzlich ist die Fähigkeit der Bauwerksprüfingenieure, Schäden und Mängel aufspüren und bewerten zu können. Die Beurteilung und Bewertung des Ist-Zustandes eines Bauwerks ist der wesentlichste Faktor eines Bauwerk-Management-Systems. Die Mängel / Schäden werden aufgenommen und mit dem Programmsystem "SIB-Bauwerke" erfasst. Die Prüfberichte mit den Bildern und den weiteren Dokumentationen werden ausgewertet und Empfehlungen für die Instandsetzung gegeben. Darüber hinaus führt und verwaltet das Referat 50 die Bauwerksdaten.
Das Referat 50 führt die Brückenprüfungen als hoheitliches Handeln im Rahmen der Wahrnehmung der Straßenbaulast und der Verkehrssicherungspflicht durch.
Jedes Bauwerk wird nach DIN 1076 geprüft. Alle 6 bzw. 12 Jahre führt das Referat 50 "Bauwerksprüfung und Datenmanagement" als Spezialist die "Hauptprüfung" durch. Von der Beobachtung bis zur Hauptprüfung nehmen der Prüfumfang und der Prüfungsaufwand (z. B. Spezialgeräte) zu. Nach schweren Verkehrsunfällen oder nach einem Hochwasser u. ä. Ereignissen werden Prüfungen aus besonderem Anlass durchgeführt.
Eine Brückenprüfung erfolgt durch das Referat 50. Dabei ist bei der Planung der regionale Bezug der Bauwerke, die Organisierung von Material, Personen und notwendigen Absperrmaßnahmen eine unerlässliche Aufgabe. Unersetzlich ist die Fähigkeit der Bauwerksprüfingenieure, Schäden und Mängel aufspüren und bewerten zu können. Die Beurteilung und Bewertung des Ist-Zustandes eines Bauwerks ist der wesentlichste Faktor eines Bauwerk-Management-Systems. Die Mängel/Schäden werden aufgenommen und mit dem Programmsystem "SIB-Bauwerke" erfasst. Die Prüfberichte mit den Bildern und den weiteren Dokumentationen werden ausgewertet und Empfehlungen für die Instandsetzung gegeben. Die Ergebnisse der Bauwerksprüfungen sind Grundlage des Bauwerk-Management-System (BMS). Darüber hinaus führt und verwaltet das Referat 50 die Bauwerksdaten.