Eine beabsichtigte Neubaumaßnahme wird nach Vorliegen der planungsrechtlichen und baurechtlichen Voraussetzungen (unter anderem Entwurfsgenehmigung, Planfeststellungsbeschluss, Beteiligung Dritter), nach Sicherstellung der Finanzierung und Durchführung des notwendigen Grunderwerbs sowie der ggf. notwendigen Verkehrslenkungsmaßnahmen entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich ausgeschrieben.
Das Referat 51 stellt Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen auf und begleitet Dritte wie Ingenieurbüros oder Projektgesellschaften bei dieser Tätigkeit. Ziel dieser Ausschreibung ist die Ausführung der Neubaumaßnahme auf vertraglicher Basis, d.h. aufgrund einer übereinstimmenden und unmissverständlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien Straßenbauverwaltung und bauausführender Firma. Kernstück der Ausschreibung ist die Leistungsbeschreibung. In ihr muss hinreichend genau erfasst werden, was Art und Umfang der geforderten Bauleistungen ist. Sie ist aber auch Grundlage für die Berechnung der durch den Auftragnehmer zu fordernde Gegenleistung des Auftraggebers, für die angemessene Vergütung und auch für die Abrechnung der zur Vertragserfüllung erbrachten Leistung. Nach der Eröffnung der Angebote bei der Submission werden die Angebote formal inhaltlich und rechnerisch geprüft. Danach folgt die Wertung durch eine vergleichende und wertende Gegenüberstellung der verschiedenen Angebote. Sie verhilft der Straßenbauverwaltung zur Feststellung des für den konkreten Fall leistungsfähigsten, fachkundigsten und zuverlässigsten Bieters, dessen Angebot als das Annehmbarste erscheint.
Während der darauffolgenden Ausführung der Neubaumaßnahme werden die Bauarbeiten örtlich durch das Referat 51 koordiniert und i.d.R. durch beauftragte Bauüberwacher kontrolliert. Ohne eine örtliche Bauüberwachung ist eine sachgerechte und vollständige, nach Landeshaushaltsordnung (LHO) geforderte Prüfung der zahlungsbegründenden Unterlagen der Rechnungen nicht möglich. Die Rechnungsprüfung setzt sich nach der Abnahme mit der Prüfung der Schlussrechnung fort. Die Bauüberwachung findet in allen Gewerken des Bauablaufes statt, von den Gründungsarbeiten über Betonarbeiten, Stahlbau, Korrosionsschutzarbeiten, Beschichtungen und Abdichtungen.
Der Bereich Erhaltung des Referats 51 umfasst alle Tätigkeiten der Unterhaltung, der Instandsetzung und der Erneuerung einer Brücke, also alle Arbeiten an dem Bauwerk, vom Reinigen und Pflegen der Fugen im Brückenbelag bis hin zum Ersatz des gesamten Bauwerkes. Die Abteilung 5 hat die Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und Standfestigkeit der Bauwerke zu gewährleisten. Dabei findet z.B. bei Unfällen eine enge Kooperation mit der Polizei statt.
Zu jeder Erhaltungsstrategie und zu jedem Management von technischen Anlagen gehört die durchgängige und jederzeitige Kenntnis des Zustandes. Die sich hieraus ergebenden Befunde bzw. Protokolle halten die festgestellten Schäden beziehungsweise Mängel fest. Die Prüfbefunde werden von einem EDV-Programm elektronisch verwaltet. Daraus wird dann eine Erhaltungsstrategie entwickelt.
Das Referat 51 führt auch die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 durch. Dazu gehören die 2x jährlichen "Laufenden Beobachtungen", 1x jährliche "Besichtigungen" und im 6-Jahres-Zyklus stattfindende "Einfache Prüfungen".