Der Bestand an Straßenbrücken in Bremen setzt sich aus insgesamt 502 Teilbauwerken[1] zusammen. Am auffälligsten davon sind die Weserbrücken, die das Stadtprofil entlang des Flusses prägen. Gleichwohl besitzt Bremen aber auch zahlreiche Geh- und Radwegbrücken, die die Nähe zu den innerstädtischen Grünanlagen, zu den Parks und den ländlichen Bereichen am Stadtrand herstellen. Viele innerstädtische Verkehrsverbindungen führen über Straßenbrücken ("Hochstraßen").
Ingenieurbauwerke, die im öffentlichen, dem Verkehr gewidmetem Raum stehen, gelten als Bestandteile der Straßen. Zu den Ingenieurbauwerken zählen neben Brücken auch Tunnel, Tröge, Stützwände, Treppen, Lärmschutzwände und Verkehrzeichenbrücken. Alle Bauwerke müssen stand- und verkehrssicher sein, sich aber auch in den umgebenen Verkehrsraum und die Natur- und Stadtlandschaft einfügen. Sicherheit, Robustheit, Dauerhaftigkeit und Gestaltung sind entscheidende Maßstäbe für die Ingenieurbauwerke.
Die Abteilung 5 Brücken- und Ingenieurbau des Amtes für Straßen und Verkehr ist für Entwurf, Bau, Erhaltung und Prüfung aller Ingenieurbauwerke in öffentlichen Straßen und Wegen der Freien Hansestadt Bremen zuständig. Sie muss die Rahmenbedingungen vorgeben, steuern und kontrollieren und wirkt gleichzeitig als Baugenehmigungsbehörde. Sie setzt Standards, setzt Richtlinien und Vorschriften ein und managt die Wertschöpfungskette Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben und Verwalten im Sinne des Leitbildes des ASV.
Im Gegensatz zur Abteilung 2 und 4 des ASV plant, baut und unterhält die Abteilung 5 auch die Bauwerke in Bremen-Nord. Ferner fallen alle Ingenieurbauwerke im Zuge des ÖPNV in die Verantwortung des ASV. Ausgenommen sind lediglich Bauwerke aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und privater Verträge oder wenn sie in die Zuständigkeit anderer Senatsressorts fallen. So werden die Bauwerke der Bundeswasserstraßenverwaltung, der Deichverbände, der Deutschen Bahn AG, vom Umweltbetrieb Bremen (UBB) oder bremenports eigenverantwortlich von diesen jeweiligen Institutionen verwaltet.
[1] Bei Brücken mit getrennten Überbaukonstruktionen je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet.