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Anwohnerparkzone Weser-Stadion

Ausnahmegenehmigungen für Anwohner laufen am 31. Juli aus. Anträge auf Verlän-gerung sollten jetzt gestellt werden.

Bremen, 07. Juni 2024

Die Ausnahmegenehmigungen für das Parken in der Anwohnerzone um das Weser-Stadion verlieren am Mittwoch, 31.Juli 2024, ihre Gültigkeit. Das Amt für Straßen und Verkehr bittet daher die nutzungsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner, ihre Ausnahmegenehmigungen zeitnah - im Idealfall bis Ende Juni 2024 - verlängern zu lassen oder neu zu beantragen.

Mit Schreiben vom April dieses Jahres wurden alle Anwohnende aufgefordert, bei Bedarf entsprechende Anträge auf Verlängerung der Zugangsberechtigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Von derzeit 2.500 ausgestellten Berechtigungen wurden aktuell allerdings lediglich 800 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt. Zwar werden die Zugangsberechtigungen erst mit dem ersten Heimspieltag im August benötigt, doch ist die Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 1.700 Anträge, auch aufgrund der Ferienzeit, knapp bemessen. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Monat August muss daher mit entsprechenden Wartezeiten gerechnet werden.

Über unser Online-Verfahren unter www.asv.bremen.de / Service / Formulare und Anträge / Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Anwohnerzone Weser-Stadion erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung. Alternativ zum Online-Dienst können Sie sich den Antrag auch als PDF-Datei herunterladen.

Das Amt für Straßen und Verkehr bietet Ihnen unter folgende Kontaktdaten die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung an:

Über unser Online-Verfahren oder per E-Mail:
anwohnerzone@asv.bremen.de

oder postalisch:

Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen.
Telefonisch sind wir über unsere Bürgerbüro-Servicenummer unter: +49 421 361-31092 zu erreichen.

Der Antrag ist mit einer Kopie der vollständigen Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu stellen. Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.