Haben Sie sich schon einmal gefragt, wieso oder seit wann die Straße in der Sie leben so heißt, wie sie heißt? Diese Hintergrundgeschichten sind es, die meine Tätigkeit im Referat 12 „Erschließungen, Straßenrecht“ so spannend machen: Seit November 2019 kümmere ich mich vornehmlich um Straßenbenennungen sowie Umbenennungen von Straßen.
Natürlich dienen Straßennamen in erster Linie der Orientierung und im Zusammenhang mit der Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Man stelle sich vor, jemand verunglückt auf einem Weg ohne Namen – wohin soll der Notarzt fahren? Daher nehmen sich die Bremer Beiräte sukzessive nicht nur der Benennungen durch Neubau entstandener Straßenzüge, sondern auch bislang namenlos verbliebener Wege, meist ohne Anwohner:innen, an.
Ein Beiratsbeschluss bildet beim Prozess der Straßenbenennung stets die Ausgangsbasis, ausführende Behörde ist dann das ASV. Ist die Benennung nach einer Person gewünscht, sind nach Senatsbeschluss Frauennamen zu bevorzugen. Ebenso sind die Beiräte aufgefordert, plattdeutsche Straßennamen oder solche mit direktem plattdeutschem Bezug zu vergeben. Kürzlich lag mir so ein Fall in Lesum vor: Hier heißt nun der vorher noch namenlose Weg zwischen Hockestraße und Am Heidbergstift nun „To’n Speelplatz“; so hatte der Beirat abgestimmt und seinen Beschluss an das ASV kommuniziert. Als nächstes habe ich den Benennungsbeschluss (Schreibweise, Plankennzeichnung, Abgleich Doppelnamen etc.) überprüft und den Benennungsvorschlag mit dem Staatsarchiv abgestimmt. Im Anschluss habe ich in Zusammenarbeit mit SKUMS eine entsprechende Vorlage für die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet. Nach dem Deputationsbeschluss erstellte ich dann eine endgültige Senatsvorlage mit der Bitte um Beschlussfassung. Sobald dieser Beschluss gefasst wurde, habe ich alle zuständigen Stellen wie z.B. Feuerwehr, Polizei, Geo Bremen und Ortsamt informiert. Im Anschluss wird dann in Zusammenarbeit mit unserer Fachabteilung „Straßenerhaltung“ der Auftrag zur Schilderaufstellung an eine externe Firma vergeben.
Straßenumbenennungen sind mit erheblichem Aufwand und auch nicht selten Ungemach für die betroffenen Anwohner:innen verbunden und daher nur in Ausnahmefällen und aus übergeordneten Gesichtspunkten möglich. So müssen beispielsweise Personalausweise, Brancheneinträge, Visitenkarten, Kfz-Papiere geändert und diverse Dienstleister wie Energieversorger und Paketdienste über die geänderten Adressen informiert werden. Daher landen Umbenennungen von Straßen weitaus seltener auf meinem Schreibtisch, allerdings bearbeite ich derzeit ebenfalls einen Fall in unmittelbarer Nähe zum eben erwähnten Weg in Bremen-Lesum: Aufgrund baulicher Veränderungen in den letzten Jahrzehnten wurden die ehemals miteinander verbundenen Straßenabschnitte „Am Rastplatz“ getrennt und sind zu zwei Sackgassen geworden. Dadurch ist eine nicht zulässige Doppelbenennung entstanden. Nun hat der Beirat beschlossen, dass die zweite, durch die Abtrennung neu entstandene Straße „Mühlenacker“ heißen soll. Dieser Name steht im Kontext zum in der Nähe befindlichen Klostermühlenweg.
Persönlich gefallen mir übrigens ungewöhnliche Straßennamen in Bremen wie beispielsweise „Herrlichkeit“ und „Sorgenfrei“. Aber auch thematisch konzeptionierte Namensgebungen wie im Flüsseviertel oder Wilhelm-Busch-Viertel finde ich sehr charmant.
Ich freue mich noch auf die kommenden Straßenerst- sowie Umbenennungen und die interessanten Geschichten, die damit verknüpft sind.