Als ich erst wenige Wochen die Aufgaben bezüglich Groß- und Schwerlasttransporte sowie Ausnahmegenehmigungen für Fahrten an Sonn- und Feiertagen im ASV übernommen hatte, dachte ich bei einer der ersten telefonischen Anfragen, dass mich in Wirklichkeit „Versteckte Kamera“ oder ein ähnliches Format anruft. Zu witzig fand ich die Idee, dass Bienen an einem Sonntag mittels LKW quer durch Deutschland gefahren werden könnten, schließlich haben die Tiere doch Flügel zur Fortbewegung. Wie sich im Laufe des Gesprächs allerdings herausstellte, werden tatsächlich nicht selten Bienenvölker von A nach B gebracht, um bestimmte Felder zu bestäuben und um eine andere Honigsorte herzustellen.
Das Ganze war vor mehr als 20 Jahren, als wir nur zu zweit waren, um sämtliche Anträge für Groß- und Schwerlasttransporte sowie Ausnahmegenehmigungen für Fahrten an Sonn- und Feiertagen zu bearbeiten. Damals hatte ich zwei Telefonapparate, die unaufhörlich klingelten während die Faxgeräte im Hintergrund ebenfalls pausenlos liefen. Mittlerweile hat sich unser Arbeitsumfeld zum Glück verändert: Inzwischen sind wir ein Team von 9 Personen plus einer Kollegin, die sich um die entsprechende Zulassung der Transportfahrzeuge kümmert. Und natürlich sind viele Prozesse dank der zunehmenden Digitalisierung weniger aufwändig und schneller geworden.
So können wir zum Beispiel dank des bundesweit einheitlichen Online-Verfahrens VEMAGS die eingehenden Anträge – in der Regel gestellt von Spediteuren, die in Bremen ihren Firmensitz haben oder hier Waren aufnehmen – reibungsloser als früher bearbeiten. Nach Antragseingang bei VEMAGS prüfen wir den Streckenverlauf der geplanten Fahrt und hören dazu alle betroffenen Bundesländer an. Diese wiederum hören alle Gemeinden und Kreise, durch die der Transport führt, an. Dabei werden Faktoren wie beispielsweise Tragfähigkeit und Statik der zu passierenden Straßen und Brückenbauwerke geprüft. Im Anschluss geht das Feedback der Gemeinden an die Bundesländer und von dort wieder an uns zurück. Zwischenzeitlich haben wir sichergestellt, dass die Voraussetzungen des eingesetzten Fahrzeuges ebenso ausreichend sind. Abschließend fassen wir sämtliche Ergebnisse zu einer Genehmigung zusammen, die wir dem Antragssteller zusenden. Im Normalfall dauert dieser Prozess circa 14 Tage. Es gibt aber auch anhörungsfreie Verfahren, diese sind zurzeit maximal 2 Tage in Bearbeitung bis die Genehmigung erstellt ist. Welcher Antrag eine Anhörung bedingt, ist in der StVO und in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften definiert.
Ähnliches gilt für die Fahrten an Sonn- und Feiertagen: Hier kann man der StVO entnehmen, welche Ladungen keiner Genehmigung bedürfen und somit an jedem Sonn- und/oder Feiertag fahren können (wie zum Beispiel frische Milchprodukte). Andere Waren, wie Schiffsausrüstungsgegenstände müssen genehmigt werden, allerdings erst nach der Prüfung, ob ein Transport wirklich zwingend erforderlich ist.
An meiner Arbeit gefällt mir unter anderem, dass wir wichtig für die Wirtschaft sind, oder auch die Tatsache, dass wir dabei helfen die Voraussetzungen für den Transport von Gütern zu schaffen, die normalerweise, aufgrund ihrer Abmessungen oder Gewichte nicht transportiert werden könnten. Als Beispiel wären hier die Transporte von Bauteilen der Windkraftanlagen oder auch Bauteile der Rakete Ariane zu nennen, welche im Neustädter Hafen verschifft werden. Im vergangenen Jahr haben meine Kolleg:innen und ich 10.974 Genehmigungen erstellt und 35.898 Stellungnahmen für das Land Bremen abgegeben. Allerdings benötigt man auch durchaus ein dickes Fell für dieses Aufgabengebiet, denn viele Spediteure stehen unter einem immensen Zeitdruck. Aber man erlebt wie eingangs berichtet auch immer wieder ungewöhnliche Geschichten – neben Bienen wurden auch schon 20 Jahre alte Zypressen durch Bremen befördert oder mussten übergroße Anlieferungen von Baukomponenten ab der Autobahnabfahrt eine längere Strecke komplett rückwärts zum Baufeld gebracht werden.